Frohe Weihnachten!

Die Freiwillige Feuerwehr Prümzurlay wünscht allen Kameraden, Alterskameraden, inaktiven Mitgliedern sowie Freunden und Förderern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2024.

St. Martin in Prümzurlay am Samstag, 11.11.2023, 18:00 Uhr

Am Samstag, den 11.11.2023, findet der traditionelle Martinsumzug in Prümzurlay statt.

Wir starten um 18:00 Uhr an der Kapelle in Prümzurlay. Ab hier begleiten wir den Hl. Martin mit Laternen zum Martinsfeuer am Gemeindehaus.

Der Musikverein Holsthum wird dabei die Martinslieder anstimmen.

Im Gemeindehaus werden dann die Martinsbrezeln verteilt. Dort findet anschließend auch die Tombola statt.

Wir freuen uns über jeden kleinen und großen Laternenträger!

Freiwillige Feuerwehr Prümzurlay

Der Mai kommt…

    … und damit auch der Maibaum

Am 30. April werden wir wieder gegen 17:00 Uhr den traditionellen Maibaum an der Prümbrücke aufstellen!

Im Anschluss laden wir alle Bürger zum Grillen und gemütlichen Beisammensein unter dem Maibaum ein.

Für Speis und Trank ist gesorgt.

Über Spenden zur Unterstützung der Feuerwehrarbeit würden wir uns sehr freuen.

Die Kameradinnen und Kameraden der

Freiwilligen Feuerwehr Prümzurlay

Abholung der Weihnachtsbäume am Samstag, den 25.02.2023

Liebe Prümzurlayerinnen und Prümzurlayer,im Jahr 2023 findet wieder wie gewohnt das traditionelle Hüttenbrennen statt.

Wer seinen Weihnachtsbaum bisher nicht anders entsorgt hat, hat die Möglichkeit ihn am Samstag, den 25.02.23 bis 9 Uhr an die Straße zu legen.

Die Bäume werden eingesammelt und wie gewohnt am Sonntag auf der Prümerburg, zusammen mit dem Hüttenkreuz, verbrannt.

Die Anwohner der Von-Schütz-Straße, Tannenweg, Birkenweg, Buchenweg, Geislayweg, Kleeberg, Petrus-Borne-Weg, Michelsstraße und der beiden Stichwege im Ernzener Weg werden gebeten, ihre Bäume an die nächst größere Straße zu bringen, da diese Wege nicht angefahren werden können.

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3x Abgeschlossene Ausbildung “Feuerwehrführerschein”

Im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Südeifel für die Haushaltsjahre 2021/22 wurde für die Freiwillige Feuerwehr Prümzurlay die Anschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (kurz: TSF-W) beschlossen. Die Anforderungen an moderne Feuerwehrfahrzeuge und der gestiegene Bedarf an mitzuführender Ausrüstung, sowie der zukünftig auch auf unserem Fahrzeug verbaute Wassertank führen dazu, dass das neue Einsatzfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t haben wird.

Somit darf es nicht mit einer “normalen” Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden.

Damit bei Auslieferung unseres neuen Einsatzfahrzeuges ausreichend Personal, mit einer Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen (genannt „Feuerwehrführerschein“) über 4,75t., zur Verfügung steht, konnten bereits im vergangenen Jahr drei Kameraden die Fahrberechtigung erwerben. In den nächsten Jahren werden weitere Kameradinnen und Kameraden die Möglichkeit zum Erwerb der Fahrberechtigung erhalten.

Die Fahrberechtigung gilt nur für die Aufgabenerfüllung der in § 1 FbLVO bezeichneten Organisationen, auch wenn diese nicht für einen kommunalen Aufgabenträger tätig werden.


In der Ausbildung sind u.a. die nachfolgend genannten Inhalte zu vermitteln (komplette Liste siehe Fahrberechtigungsverordnung Rheinland-Pfalz – FbLVO – Anlage 2):

  1. Besonderheiten beim Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t:

Kennenlernen der Gefahrenbereiche der “Toten Winkel”

Einschätzen des besonderen Raumbedarfs aufgrund der Fahrzeugabmessungen,

Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands),

Ladungssicherung.

  1. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung:

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,

Rückwärtsfahren und Rangieren,

Rückwärts einparken.

Der Mindestumfang der Ausbildung beträgt:

  • sechs Einheiten zu je 45 Minuten für den Erwerb einer Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t – auch mit Anhängern, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 t nicht übersteigt.

Die Befähigung zum sicheren Führen eines Einsatzfahrzeugs nach § 1 Abs. 1 FbLVO ist in einer praktischen Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr nach Anlage 3 FbLVO nachzuweisen.

Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

  • Die Prüfungsdauer beträgt insgesamt 60 Minuten. Die reine Fahrzeit, ohne Vor- und Nachbereitung, beträgt 45 Minuten, sofern die einzuweisende Person nicht schon vorher gezeigt hat, dass sie den Anforderungen der Prüfung nicht gewachsen ist.

Wir gratulieren unseren drei Kameraden Jens S., Claude M. und Manuel H., welche bereits im letzten Jahr die Ausbildung „Feuerwehrführerschein“ bestanden haben! 🙂