3x Abgeschlossene Ausbildung “Feuerwehrführerschein”

Im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Südeifel für die Haushaltsjahre 2021/22 wurde für die Freiwillige Feuerwehr Prümzurlay die Anschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (kurz: TSF-W) beschlossen. Die Anforderungen an moderne Feuerwehrfahrzeuge und der gestiegene Bedarf an mitzuführender Ausrüstung, sowie der zukünftig auch auf unserem Fahrzeug verbaute Wassertank führen dazu, dass das neue Einsatzfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t haben wird.

Somit darf es nicht mit einer “normalen” Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden.

Foto-/Bildquelle: Tim Reckmann | ccnull.de | CC-BY 2.0 | ID auf ccnull.de: 1006910https://www.ccnull.de/foto/fuehrerschein/1006910

Damit bei Auslieferung unseres neuen Einsatzfahrzeuges ausreichend Personal, mit einer Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen (genannt „Feuerwehrführerschein“) über 4,75t., zur Verfügung steht, konnten bereits im vergangenen Jahr drei Kameraden die Fahrberechtigung erwerben. In den nächsten Jahren werden weitere Kameradinnen und Kameraden die Möglichkeit zum Erwerb der Fahrberechtigung erhalten.

Die Fahrberechtigung gilt nur für die Aufgabenerfüllung der in § 1 FbLVO bezeichneten Organisationen, auch wenn diese nicht für einen kommunalen Aufgabenträger tätig werden.


In der Ausbildung sind u.a. die nachfolgend genannten Inhalte zu vermitteln (komplette Liste siehe Fahrberechtigungsverordnung Rheinland-Pfalz – FbLVO – Anlage 2):

  1. Besonderheiten beim Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t:

Kennenlernen der Gefahrenbereiche der “Toten Winkel”

Einschätzen des besonderen Raumbedarfs aufgrund der Fahrzeugabmessungen,

Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands),

Ladungssicherung.

  1. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung:

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,

Rückwärtsfahren und Rangieren,

Rückwärts einparken.

Der Mindestumfang der Ausbildung beträgt:

  • sechs Einheiten zu je 45 Minuten für den Erwerb einer Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t – auch mit Anhängern, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 t nicht übersteigt.

Die Befähigung zum sicheren Führen eines Einsatzfahrzeugs nach § 1 Abs. 1 FbLVO ist in einer praktischen Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr nach Anlage 3 FbLVO nachzuweisen.

Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

  • Die Prüfungsdauer beträgt insgesamt 60 Minuten. Die reine Fahrzeit, ohne Vor- und Nachbereitung, beträgt 45 Minuten, sofern die einzuweisende Person nicht schon vorher gezeigt hat, dass sie den Anforderungen der Prüfung nicht gewachsen ist.

Wir gratulieren unseren drei Kameraden Jens S., Claude M. und Manuel H., welche bereits im letzten Jahr die Ausbildung „Feuerwehrführerschein“ bestanden haben! 🙂

Abgeschlossene Ausbildung zur Sprechfunkerin

In der Zeit vom 18.11. bis 26.11.2022 absolvierte eine unserer Kameradinnen den

Symbolbild – HFG Florian Südeifel 11/41 – 1

Sprechfunkerlehrgang. Ziel dieser Ausbildung ist laut FwDV2 “die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst”.

Hiermit gratulieren wir Anna B. zur erfolgreichen Teilnahme. 🙂

Abgeschlossene Ausbildung “Absturzsicherung”

Im Zeitraum vom 13.09. bis 30.10.2022 haben zwei Angehörige der Feuerwehr Prümzurlay am

Einsatz der Schleifkorbtrage zur Rettung einer Person aus einem Steilhang – Hier bei einer Übung der Absturzsicherungsgruppe in Neuerburg

Lehrgang Sicheres Arbeiten in absturzgefärdeten Bereichen teilgenommen. Der Lehrgang wurde von Ausbildern der Flugplatzfeuerwehr Spangdahlem durchgeführt und fand in Bitburg statt.

Im Rahmen des theoretischen Unterrichts und der praktischen Übungen waren die Möglichkeiten, aber insbesondere auch Grenzen der Arbeit mit dem Gerätesatz Absturzsicherung Schwerpunktthema.

Unter anderem standen

  • Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen bei der Arbeit in absturzgefährdeten Bereichen
  • Unfallschutz/Erste Hilfe
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Seilkunde / Knotenkunde / Knotentraining
  • Anschlagpunkte / Befestigungspunkte
  • Sichern in absturzgefährdeten Bereichen

auf dem Lehrplan. Bei den praktischen Übungen lag der Schwerpunkt auf dem sicheren Aufbau der Sicherungskette, ergänzt um Übungen zum Vorsteigen und dem Setzen von Zwischensicherungen. Dabei konnten aufgrund der Zusammenarbeit mit der Flugplatzfeuerwehr Spangdahlem Dachflächen sowie ein Funkturm der amerikanischen Streitkräfte in Bitburg als Übungsobjekte genutzt werden.

Symbolbild – Übung zum gesicherten Vorstieg

Die Absturzsicherungsgruppe der VG Südeifel setzt sich zur Zeit aus den beiden Löschgruppen der Feuerwehr Ernzen und Prümzurlay zusammen. Diese werden im Einsatzfall durch weiteres geschultes Personal aus der VG Südeifel sowie der VG Bitburger-Land ergänzt.

Hiermit gratulieren unseren beiden Kameraden Fabian S. und Lars S. zur bestandenen Ausbildung. 🙂

Abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1

In den letzten Wochen (05.10 – 24.10.2020) fand der Lehrgang Truppmann-Teil 1 Mettendorf statt, welcher die Basis für die ehrenamtliche Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr darstellt und 70 Unterrichtsstunden umfasst. In den drei Wochen wurden an jeweils drei Abenden und Samstags viele Grundlagen des Feuerwehrwesen in der Theorie vermittelt und in der Praxis eingeübt.

Schema der Truppausbildung nach FwDV 2 bestehend aus Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) und Truppmann Teil 2

Truppausbildung nach FwDV 2 (Angepasst nach Q.: Feuerwehrdienstvorschrift 2)

Dies sind insbesondere

  • die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Rechtsgrundlagen
  • Fahrzeugkunde
  • Gerätekunde
  • Knoten und Stiche
  • und viele weitere Bereiche der Feuerwehr

Um den Lehrgang erfolgreich abzuschließen wird eine zweiteilige Prüfung absolviert – zuerst eine schriftliche Prüfung, in der das erlernte Wissen wiedergegeben und angwendet werden muss – und anschließend eine praktische Prüfung.

Die erworbenen Kenntnisse werden in den nächsten zwei Jahren in unserer Wehr im Übungsbetrieb vertieft, wodurch unsere Kameradinnen und Kameraden den zweiten Teil ihrer Ausbildung absolvieren und somit die Voraussetzungen erfüllen, um den Dienstgrad des „Feuerwehrmann“ zu erlangen. Es ist aber bereits der Grundstein gelegt, um in dieser Zeit auch schon an weiteren Lehrgängen teilnehmen zu können.

Wir gratulieren unserem Kameraden Josef G. zur erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung.