Leserbrief der Wehrführung

Zum Artikel des TV „Zoff in der Eifeler Feuerwehr: Rücktrittswelle und Brandbrief“ vom 05.09.2012:

In dem von Ihnen veröffentlichten Artikel wird von Seiten der Führung des Gefahrstoffzuges ein äußerst negatives Bild des stellvertretenden Kreisfeuerwehr-inspekteurs und Wehrleiters der VG Irrel, Richard Wirtz, vermittelt.
Aufgrund unserer Tätigkeiten als Wehrführer einer Ortsgemeinde der VG Irrel bzw. als Kreisausbilder des Eifelkreises Bitburg-Prüm und der damit verbundenen häufigen Zusammenarbeit mit Richard Wirtz möchten wir dieser einseitigen Sichtweise entschieden entgegentreten.
Im Gegensatz zur vorgebrachten Beschuldigung, Richard Wirtz habe die Mitglieder des Gefahrstoffzuges fortwährend gegängelt und beleidigt, konnten wir bislang stets einen respektvollen und ehrlichen Umgang des Wehrleiters mit anderen Personen feststellen.
Vor allem in Problemsituationen versucht Richard Wirtz, diese konstruktiv zu regeln, wobei er sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich von fachlichen Aspekten leiten lässt. Ein solches Vorgehen sollte eigentlich von jeder Führungskraft erwartet werden können und ist insbesondere angesichts leerer öffentlicher Kassen unumgänglich. Dass es dabei nicht immer möglich ist, die persönlichen Befindlichkeiten einzelner Beteiligter zu berücksichtigen, liegt in der Natur der Sache. Allerdings gewährleistet der von Richard Wirtz vertretene und vorgelebte sachliche Führungsstil, dass wichtige Sachfragen im Interesse der Bevölkerung, und nicht zugunsten kleinerer Gruppen, geregelt werden.
In der Vergangenheit mussten auch wir durchaus einsehen, dass nicht alle unsere Wünsche erfüllt werden können. Jedoch hat uns Richard Wirtz seine Entscheidungen immer im Hinblick auf das von ihm verfolgte und fachlich fundierte Konzept nachvollziehbar begründet. Von daher ist es für uns rätselhaft, wie die Führung des Gefahrstoffzuges zu ihrer Einschätzung der Person Richard Wirtz gelangt.

Michael Anschütz, Brandmeister
Wehrführer der FF Prümzurlay

Andreas Husch, Brandmeister
Stv. Wehrführer der FF Prümzurlay
Kreisausbilder des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Einsatz 07/12 | 3.8.2012

Zimmerbrand in Irrel

Am Freitag den 3.8.2012 wurden gegen 18:55 Uhr von aufmerksamen Nachbarn Qualm aus dem Dachbereich eines Hauses in Irrel gemeldet. Die Bewohner waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Die Leistelle Trier alarmierte daraufhin nach Einsatzstichwort “Dachstuhlbrand”. Dachstuhlbrände sind schwierig zu bekämpfen und daher durch die Leitstelle grundsätzlich der höchsten örtlichen Alarmstufe zugeordnet, deshalb wurden umfangreiche Feuerwehreinheiten alarmiert.

Die gewohnt schnell eintreffende Feuerwehr Irrel stellte vor Ort einen Zimmerbrand fest und begann sofort mit den Löscharbeiten unter schwerem Atemschutz im Innenangriff. Dadurch konnte eine weitere Ausbreitung des Brandes auf den Rest des Hauses wirkungsvoll verhindert werden. Es war jedoch bereits vor der Alarmierung der Feuerwehr erheblicher Schaden durch Brandrauch entstanden.

Wir stellten gemeinsam mit der Feuerwehr Niederweis Atemschutz-Sicherheitstrupps für die im Gebäudeinneren eingesetzten Kräfte, dabei wurde auf Material vom günstiger positionierten Fahrzeug der Feuerwehr Alsdorf zurückgegriffen. Hier zeigte sich wieder die sehr gute Zusammenarbeit der einzenen Feuerwehrstandorte der Verbandsgemeinde. Desweiteren übernahmen wir die Absicherung der Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr.

Bericht des TV: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/bitburg/aktuell/Heute-in-der-Bitburger-Zeitung-Hoher-Schaden-nach-Zimmerbrand-in-Irrel;art752,3239861

Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

Seit heute gilt die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz auch für Bestandswohnungen

Schon seit dem 31.12.2003 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Rauchmelderpflicht. Diese in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) festgehaltene Pflicht galt zunächst nur für Neu- und Umbauten und nicht für bestehende Wohnungen. Das hat der Gesetzgeber allerdings durch eine weitere Änderung der LBauO, die am 12.07.2007 in Kraft trat, geändert. Seitdem heißt es in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)  im § 44 Absatz 8:

“In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.”

Diese Frist von fünf Jahren endet nun Heute. Wer also noch keine oder nicht genügend Rauchmelder installiert hat sollte nun schnellstmöglich nachrüsten.

Weitere Informationen zum Beispiel über die Funktion von Rauchmeldern, Auswahlkriterien oder die richtige Positionierung des Rauchmelders findet man an verschiedenen Stellen im Internet, beispielsweise auf www.rauchmelder-lebensretter.de.
Wir haben im Feuerwehrgerätehaus auch Informationsbroschüren zum Thema vorrätig, diese können gerne mitgenommen werden, Sie können einfach bei einem unserer Termine vorbeikommen! Weiterführende Informationen erhalten Sie natürlich auch bei entsprechenden Fachunternehmen. Ein paar Infos gibt es auch im folgenden Video: 😉