Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

Seit heute gilt die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz auch für Bestandswohnungen

Schon seit dem 31.12.2003 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Rauchmelderpflicht. Diese in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) festgehaltene Pflicht galt zunächst nur für Neu- und Umbauten und nicht für bestehende Wohnungen. Das hat der Gesetzgeber allerdings durch eine weitere Änderung der LBauO, die am 12.07.2007 in Kraft trat, geändert. Seitdem heißt es in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)  im § 44 Absatz 8:

“In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.”

Diese Frist von fünf Jahren endet nun Heute. Wer also noch keine oder nicht genügend Rauchmelder installiert hat sollte nun schnellstmöglich nachrüsten.

Weitere Informationen zum Beispiel über die Funktion von Rauchmeldern, Auswahlkriterien oder die richtige Positionierung des Rauchmelders findet man an verschiedenen Stellen im Internet, beispielsweise auf www.rauchmelder-lebensretter.de.
Wir haben im Feuerwehrgerätehaus auch Informationsbroschüren zum Thema vorrätig, diese können gerne mitgenommen werden, Sie können einfach bei einem unserer Termine vorbeikommen! Weiterführende Informationen erhalten Sie natürlich auch bei entsprechenden Fachunternehmen. Ein paar Infos gibt es auch im folgenden Video: 😉

Notruf – 112

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass zur Alarmierung der Feuerwehr immer der EU-weit einheitliche Notruf 112 gewählt werden sollte. Rufen Sie im Notfall nicht Ihnen privat bekannte Feuerwehrangehörige an, sondern wählen Sie die 112, sonst geht wertvolle Zeit verloren!

Nach dem Wählen der 112 werden Sie mit der Leitstelle der Berufsfeuerwehr Trier verbunden. Wenn Sie z. B. einen Brand melden, wird die Leitstelle uns umgehend alarmieren. Die Sirene in Prümzurlay wird dann durch den Einsatzleitrechner der Leitstelle per Funk ausgelöst. Außerdem werden bei größeren Ereignissen automatisch weitere Feuerwehren alarmiert. Im Ortsteil Prümzurlay in der Regel die Feuerwehren Holsthum, Schankweiler, Peffingen und Irrel, im Ortsteil Prümerburg die Feuerwehren Niederweis, Irrel und Alsdorf. Umgekehrt werden auch wir automatisch bei größeren Einsätzen in Holsthum, Schankweiler und Peffingen alarmiert. All dies wird vom Leitstellendisponenten unter Zuhilfenahme des Einsatzleitcomputers in wenigen Sekunden erledigt.

Die 112 ist somit der schnellste und sicherste Weg die Feuerwehr zu alarmieren. Da es sich bei der Leitstelle Trier um eine sogenannte integrierte Leitstelle handelt, erreichen Sie über die 112 übrigens auch den Rettungsdienst am schnellsten.

Hilfe bei Stromausfall

Stromausfälle sind in unserer heutigen technisierten Gesellschaft problematisch. Insbesondere die Telefonsysteme vieler Mitbürger sind auf auf Stromversorgung angewiesen und fallen aus. Bei längeren Ausfällen brechen auch die Handynetze zusammen.
Aus diesem Grund besetzen die Feuerwehren der Verbandsgemeinde bei längerfristigen Stromausfällen ihre Gerätehäuser. Im Notfall kann somit schnelle Hilfe geleistet bzw. per Funk weitere Hilfe (z. B. Rettungsdienst, Notarzt, Polizei) angefordert werden. Das analoge Funknetz der Feuerwehren verfügt über eine gut dimensionierte Notstromversorgung, so dass wir über einen langen Zeitraum eine sichere Verbindung zur Leitstelle Trier aufrecht erhalten können. Im sogenannten Wechselsprechbetrieb können wir sogar völlig ohne Netz, direkt zwischen den Funkgeräten der Feuerwehrfahrzeuge, Funkverbindungen betreiben und somit dauerhafte Erreichbarkeit sicherstellen.

Konkret bedeutet dies:
Spätestens 30 Minuten nach Beginn eines Stromausfalles wird das Gerätehaus in Prümzurlay personell besetzt. Sollten sie Hilfe benötigen wenden Sie sich bitte an uns, wir werden umgehend weitere Maßnahmen veranlassen.