Feuerwehr – Was ist das eigentlich?

Feuerwehr – Was ist das eigentlich?

Auf den ersten Blick scheint dies eine einfache Frage. Schließlich weiß doch jedes Kind, was die Feuerwehr ist? Oder?

Schaut man genauer hin wird das ganze jedoch etwa komplizierter. Dies beginnt damit, dass “Feuerwehr” in Deutschland nicht auf Bundes-, sondern auf Landesebene geregelt ist. Die Länder haben sich zwar in vielen Dingen auf gemeinsame Richtlinien geeinigt, der gesetzliche Rahmen der Feuerwehren wird jedoch von jedem Bundesland selbst festgelegt.

Feuerwehr in Rheinland-Pfalz

Wappen Rheinland-Pfalz

Wappen von Rheinland-Pfalz.

Im §2 des Rheinland-Pfälzischen Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (kurz “LBKG” genannt) ist die Verteilung der einzelnen Aufgaben von Brandschutz, allgemeiner Hilfe und Katastrophenschutz auf einzelne Verwaltungsorgane geregelt.

Wer ist in RLP für was zuständig?

Aufgabenträger im Sinne des Gesetzes sind demnach:

1. die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
3. die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden
Gefahrenschutzes […]

Hier ist eine Unterscheidung wichtig: mit dem Wort Gemeinden sind im Gesetz Verbandsgemeinden (und verbandsfreie Städte) gemeint, dies ist von den Ortsgemeinden abzugrenzen. Nach LBKG ist also die jeweilige Verbandsgemeinde für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe zuständig. Sprich: Es gibt pro Verbandsgemeinde nur eine Feuerwehr! Diese eine Feuerwehr kann jedoch aus mehreren örtlichen Standorten bestehen.

Welche Arten von Feuerwehren kann es geben?

Bei den sogenannten kommunalen Feuerwehren sind folgende Arten zu unterscheiden:

  • Berufsfeuerwehr
  • Freiwillige Feuerwehr
    • Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften
  • Pflichtfeuerwehr

Neben den kommunalen Feuerwehren gibt es noch nicht öffentliche Feuerwehren (Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren) sowie Feuerwehren der Streitkräfte.  Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr wird in Rheinland-Pfalz vom Gesetzgeber in Gemeinden mit mehr als 90.000 Einwohnern gefordert. Da der gesamte Eifelkreis auf seiner sehr großen Fläche (ungefähr die doppelte Fläche Berlins!) weniger als 95.000 Einwohner besitzt und keine der (Verbands-)Gemeinden mehr als 20.000 Einwohner
auf sich vereint, kommt diese Vorgabe nicht zum Zuge. Sprich: Es gibt im gesamten Eifelkreis keine Berufsfeuerwehr! (Und in allen Nachbarkreisen im übrigen auch nicht).

Der Eifelkreis Bitburg-Pruem

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm – Berlin ist gerade mal etwa halb so groß, hat auf dieser kleinen Fläche aber mehr als 35 mal so viele Einwohner

Das würde auch wenig Sinn machen: Um ihre großen Gebiete in einer akzeptablen Zeit (Hilfsfrist) abdecken zu können, müssten insbesondere die Flächenverbandsgemeinden gleich mehrere Berufsfeuerwehrstandorte einrichten. Dies wäre für eine Kommune mit im Mittel ca. 16.000 Einwohnern finanziell völlig untragbar. Zum Vergleich: Selbst die Stadt Trier mit ca. 100.000 Einwohnern auf vergleichsweise kleiner Fläche besitzt nur eine große Berufsfeuerwehrwache sowie seit kurzem einen kleineren Nebenstandort in Trier-Ehrang –  jährliche Kosten (insbesondere für das Personal) ca. 10 Millionen Euro! [1]
Eine Alternative ist die Einrichtung Freiwilliger Feuerwehren. Die Feuerwehreinsatzkräfte üben den Einsatzdienst dabei als ehrenamtliche Tätigkeit ohne Entgelt neben ihrem Beruf aus. Jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann Mitglied werden und somit etwas für die Allgemeinheit tun! Alle Feuerwehren im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind zur Zeit Freiwillige Feuerwehren.

Bei Bedarf, etwa zur Sicherstellung der Gerätewartung, ist es möglich Freiwillige Feuer-wehren durch hauptamtliche Kräfte zu ergänzen. Diese sind dann Angestellte im öffentlichen Dienst.
Kommt die Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr nicht zustande, etwa weil nicht ausreichend Personal, welches zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit bereit ist, gefunden werden kann, muss durch die Kommune eine Pflichtfeuerwehr aufgestellt werden. In diesem Fall werden Einwohner unter Strafandrohung zum Feuerwehrdienst herangezogen. In Rheinland-Pfalz gibt es zur Zeit glücklicherweise keine Pflichtfeuerwehr mehr.

Und was ist jetzt die Feuerwehr Prümzurlay?

Die VG Südeifel hat nur eine Feuerwehr mit vielen Standorten. (Bild: FF Neuerburg)

Genau die richtige Beschriftung: Die VG Südeifel hat nur eine Feuerwehr mit vielen Standorten. (Bild: FF Neuerburg)

Die Feuerwehr Prümzurlay ist ein Standort der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Südeifel. Rechtlich betrachtet hat die VG Südeifel nur eine Feuerwehr mit zur Zeit 53 Standorten. “Feuerwehr Prümzurlay” ist heutzutage also nur eine umgangssprachliche Bezeichnung, wirklich korrekt ist “Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Südeifel, Standort Prümzurlay”. Die Feuerwehr ist somit übrigens auch kein Verein wie oft vermutet wird, sondern letztendlich ein Teil der “Behörde Verbandsgemeinde”. Dies ist auch daran zu erkennen, dass die Wehrführer zu Ehrenbeamten ernannt werden und den Pflichten des Beamtenrechtes unterliegen. Häufig bestehen jedoch örtliche (Förder-)Vereine, um die Feuerwehrarbeit an einem Standort zu unterstützen, dies hat jedoch nichts mit dem öffentlichen Amt des Feuerwehrdienstes zu tun.

Zum Schluss sollen noch zwei Begriffe, die oft verwechselt werden, erklärt werden: Der Leiter der Feuerwehr der Verbandsgemeide heißt Wehrleiter. Er ist damit übergeordneter Chef aller Standorte. Der Leiter eines Standortes (also zum Beispiel der Chef der Feuerwehr Prümzurlay) heißt Wehrführer. Es gibt also in jeder Verbandsgemeinde genau einen Wehrleiter (mit in der Regel mehreren Stellvertretern) und viele Wehrführer.

Quellen

[1] Haushaltsplan der Stadt Trier 2015/2016, Summe der Kosten Produkt 120601 (Brandschutz ohne Rettungsdienst)

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