Einsatz 05/12 | 28.05.2012

Fehlalarm in gutem Glauben

Am Pfingstmontag Abend gegen 22:52 Uhr wurden wird zum zweiten Mal für diesen Tag alarmiert. Zufälligerweise war der Einsatzort wieder Echternacherbrück. Ein Anwohner meldete starke Rauchentwicklung in der Nachbarschaft und vermutete einen Gebäudebrand. Vor Ort erkundete die schnell eintreffende Feuerwehr Irrel jedoch, dass es sich nur um die Reste eines Grillfeuers handelte, welche starke Verrauchung hervorriefen. Der Einsatz konnte somit unsererseits abgebrochen werden.
Es handelte sich um einen “Fehlalarm in gutem Glauben”, da der Anrufer tatsächlich und begründet von einem Schadenfeuer ausging. Hier gilt: Lieber einmal zuviel die Feuerwehr rufen als einmal zu wenig.

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2 Gedanken zu „Einsatz 05/12 | 28.05.2012

  1. Den Einwand kann ich verstehen, allerdings ist das für den Anrufer nicht immer einfach. Erst gestern gab es in Trier wieder ein Beispiel dafür: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Polizei-rettet-Mann-aus-verqualmter-Wohnung;art754,3176944

    Hier war beim Notruf wohl auch nur “Rauch in der Nachbarschaft” angegeben worden. Hätte der Nachbar aber nicht angerufen, wäre der Bewohner jetzt höchstwahrscheinlich tot.

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