Fehlalarm in gutem Glauben
Am Pfingstmontag Abend gegen 22:52 Uhr wurden wird zum zweiten Mal für diesen Tag alarmiert. Zufälligerweise war der Einsatzort wieder Echternacherbrück. Ein Anwohner meldete starke Rauchentwicklung in der Nachbarschaft und vermutete einen Gebäudebrand. Vor Ort erkundete die schnell eintreffende Feuerwehr Irrel jedoch, dass es sich nur um die Reste eines Grillfeuers handelte, welche starke Verrauchung hervorriefen. Der Einsatz konnte somit unsererseits abgebrochen werden.
Es handelte sich um einen “Fehlalarm in gutem Glauben”, da der Anrufer tatsächlich und begründet von einem Schadenfeuer ausging. Hier gilt: Lieber einmal zuviel die Feuerwehr rufen als einmal zu wenig.
Vielleicht sollten sich die Anrufenden erstmal selber ein Bild verschaffen von der Lage bevor sie die Feuerwehr rufen.
Den Einwand kann ich verstehen, allerdings ist das für den Anrufer nicht immer einfach. Erst gestern gab es in Trier wieder ein Beispiel dafür: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Polizei-rettet-Mann-aus-verqualmter-Wohnung;art754,3176944
Hier war beim Notruf wohl auch nur “Rauch in der Nachbarschaft” angegeben worden. Hätte der Nachbar aber nicht angerufen, wäre der Bewohner jetzt höchstwahrscheinlich tot.